Vergütungsordnung und AGB .

Recht

Hier finden Sie die Vergütungsordnung und die AGBs der Columbus Leasing. 

AGB

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CL AGB 2024
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CL AGB 2023
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CL AGB 2021
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CL AGB 2018
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CL AGB 2011
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CL AGB 2006
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Instituts-Vergütungsordnung

Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Instituts-Vergütungsverordnung; InstitutsVergV) gemäß §7:

Offenlegungsbericht für 2018:

I. Allgemeines
Die Columbus Leasing GmbH ist nicht tarifgebunden und im Sinne § 1 InstitutsVergV kein bedeutendes Unternehmen. Die Geschäftsleitung der Columbus Leasing GmbH ist für die Entwicklung und Gestaltung der Vergütungssysteme der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verantwortlich. Die Ausgestaltung der Vergütung der Geschäftsleitung erfolgt durch das Verwaltungs- und Aufsichtsorgan der Columbus Holding AG.

II. Vergütungskomponenten Verwaltung und Vertriebsinnendienst

  1. Die Vergütung erfolgt in Fixgehältern.
  2. Zu den festen Vergütungskomponenten können Fahrtkosten oder die Bereitstellung eines Dienstfahrzeuges hinzukommen.
  3. Es werden jährliche Beurteilungsgespräche geführt, in deren Rahmen durch ein festgelegtes Beurteilungssystem Boni für die Mitarbeiter ermittelt werden, die auf das doppelte eines Monatsgehalts begrenzt sind.

III. Vergütungskomponenten Vertriebsaußendienst
Die Vergütung erfolgt in der Regel mit über 50 % durch ein Fixgehalt.
Der variable Anteil der Vergütung richtet sich nach dem Nettoneuinvestitionsvolumen und ist daher direkt durch jeden einzelnen Vertriebsaußendienstmitarbeiter beeinflussbar.

Von den gesamten Personalaufwendungen im Jahr 2018 entfielen 6,3 % auf variable Vergütungsbestandteile.

Zu den festen Vergütungskomponenten gehört die Bereitstellung eines Dienstfahrzeuges.

IV. Vergütungskomponenten Geschäftsleitung

  1. Die Vergütung wird vom Fixgehalt dominiert.
  2. Die variable Vergütung richtet sich nach der Entwicklung des Unternehmenswerts.
  3. Zu den festen Vergütungskomponenten kann die Bereitstellung eines Dienstfahrzeuges hinzukommen